Whistleblowing

Willkommen bei der Whistleblower-Funktion von Olofsfors

Olofsfors AB legt großen Wert auf ein gesundes Arbeitsumfeld und unternehmerische Transparenz. Daher ist es wichtig, dass wir so früh wie möglich über vermutete Unregelmäßigkeiten informiert werden, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder unserem Unternehmen schaden könnten. Aus diesem Grund ermutigen wir unsere Beschäftigten, jegliche Verdachtsmomente schwerwiegender arbeitsbezogener Unregelmäßigkeiten innerhalb von Olofsfors AB über unsere Whistleblower-Funktion Puls+ zu melden.

Zweck

Der Zweck unserer Whistleblower-Funktion besteht darin, Mitarbeitenden eine sichere Möglichkeit zu bieten, Unregelmäßigkeiten zu melden.

Anonymität

Als Hinweisgeber können Sie bei der Meldung von Unregelmäßigkeiten jederzeit anonym bleiben. Alle Fälle werden vertraulich durch die Whistleblower-Funktion Puls+ behandelt.

Wer kann eine Meldung einreichen?

Der Schutz für Hinweisgeber gilt für alle Personen, die unsere Organisation in beruflicher Hinsicht vertreten oder in anderer Weise für sie tätig sind. Dies umfasst Vorstandsmitglieder, aktiv im Unternehmen tätige Anteilseigner, alle unbefristet oder befristet Beschäftigten in Voll- oder Teilzeit, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Beraterinnen und Berater, Ehrenamtliche und Leiharbeitskräfte.

Was kann ich melden?

Eine Whistleblower-Funktion dient dazu, vor Risiken und Unregelmäßigkeiten zu warnen und diese zu bearbeiten, die negative Auswirkungen auf Menschen, unsere Organisation, die Gesellschaft oder die Umwelt haben können. Meldungen können arbeitsbezogene Straftaten, Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen EU- oder nationales Recht betreffen, darunter:

  • Korruption und finanzielle Unregelmäßigkeiten wie Bestechung, wettbewerbswidrige Praktiken, Geldwäsche, Betrug oder Interessenkonflikte
  • Verstöße gegen Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, wie Arbeitsumweltgesetze und -vorschriften, Diskriminierung und Belästigung
  • Umweltverstöße
  • Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre, z. B. missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten
  • Transportsicherheitsverstöße
  • Netzwerk- und Informationssicherheitsverstöße

Eine Meldung muss auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen. Sie müssen keine Beweise vorlegen, aber Ihre Angaben dürfen nicht böswillig oder wissentlich falsch sein. Eine Meldung darf auch nicht ausschließlich auf Gerüchten oder Hörensagen basieren. 

Es gibt rechtliche Einschränkungen hinsichtlich der Inhalte, die gemeldet werden dürfen. Die Whistleblower-Funktion ist beispielsweise nicht für allgemeine Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, Fragen zur Unternehmensführung, Führungsstil, Gehalt oder andere HR-Themen vorgesehen. Ebenso nicht für Fälle von Alkohol- oder Drogenmissbrauch, geringfügigen arbeitsumweltbezogenen Problemen oder andere Angelegenheiten, die über die regulären Meldewege von Olofsfors AB bearbeitet werden müssen.

Ihre Meldung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Art der Unregelmäßigkeit
  • Ort des Vorfalls / der Vorfälle
  • Zeitpunkt des Vorfalls / der Vorfälle (Datum und Uhrzeit, insbesondere bei wiederholten Fällen)
  • Vorliegende Dokumentation oder Hinweise darauf (bitte Art der Dokumentation und Aufbewahrungsort angeben)
  • Informationen zu Maßnahmen, die Sie bereits im Zusammenhang mit dem Vorfall ergriffen haben

Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, sofern diese nicht für Ihre Meldung unbedingt erforderlich sind. Nicht relevante personenbezogene Daten können ohne Benachrichtigung gelöscht werden.

Ablauf der Fallbearbeitung

Eingehende Fälle werden umgehend bearbeitet. Jede Meldung erhält eine eindeutige Fall-ID, und Sie erhalten ein Passwort, mit dem Sie sich einloggen können, um den Fortschritt zu verfolgen und Rückmeldungen zu erhalten. Je nach Art des Falls kann eine interne oder externe Untersuchung eingeleitet werden. Nur die von Olofsfors AB beauftragte Administratorenperson ist zur Bearbeitung von Whistleblower-Fällen befugt.
Rückmeldungen zur Untersuchung und zu etwaigen Maßnahmen erfolgen innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Meldung.

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